Wildunfälle – Die Versicherung zahlt nicht immer
Zu dieser Jahreszeit kommt es durch vermehrten Wildwechsel häufig zu Verkehrsunfällen. Besonders in der Dämmerung zwischen fünf und acht Uhr morgens sowie in den Abendstunden ist die Gefahr besonders groß. Vollkaskogeschütze Versicherungsnehmer bekommen den Schaden ersetzt. Die Teilkaskoversicherung kommt hingegen nur für Wildunfälle mit bestimmten Tieren auf.
Die Teilkaskoversicherung zahlt in der Regel nur für Verkehrsunfälle mit so genanntem Haarwild. Gemeint sind die im Jagdgesetz gelisteten Tiere wie Wildschweine, Füchse, Hirsche, Rehe, Hasen und andere. Hunde, Katzen und Nutztiere zählen nicht dazu.
Einige Gesellschaften erweitern ihren Versicherungsschutz auf Wunsch, so dass Pferde, Schafe, Ziegen und Hunde ebenfalls eingeschlossen sind. Doch auch bei einer solchen Versicherungserweiterung sind Einschränkungen zu beachten. Sollte ein Fahrzeugführer einem Kleintier – Fuchs, Hase o.ä. – ausweichen und dadurch einen anderweitigen Unfall verursachen, so zahlt die Versicherung trotz Erweiterungsklausel nicht. Denn in aller Regel sind die Schäden, die durch einen Zusammenprall mit einem Kleintier entstehen, geringer als die Folgen eines missglückten Ausweichmanövers.
Folgende Schritte sind nach einem Wildunfall zu beachten: Sichern Sie die Unfallstelle umgehend ab. Sollte das Wild tot sein, so entfernen Sie dies von der Straße. Wichtig: Lebt das Tier noch, so sollte es auf keinen Fall berührt werden, da es Sie angreifen kann. Rufen Sie die Polizei. Diese stellt eine Wildunfallbescheinigung aus und kümmert sich um das Tier. Wichtig: Bevor die Versicherung den Schaden begutachtet hat, sollten keine Blut- und Haarspuren vom Fahrzeug entfernt werden.