Trend E-Bikes: Vorsicht bei der Versicherung!
Sie erfreuen sich zunehmender Beliebtheit: Fahrräder mit elektronischer Unterstützung, so genannte "E-Bikes" bieten künstlichen Rückenwind. Bei Versicherung und Fahrerlaubnis droht jedoch bürokratischer Gegenwind!
Wer hätte nicht gern bei einem steilen Anstieg oder strammen Gegenwind etwas Hilfe beim Tritt in die Pedalen? Unterstützung bieten so genannte E-Bikes oder Pedelecs. In Deutschland wird in Kürze die Millionengrenze der "frisierten" Fahrräder überschritten. Die Unterschiede zum normalen Fahrrad sind auf den ersten Blick gering, rechtlich sieht es jedoch anders aus.
Besitzer eines Elektrorades sollten vor Beginn der Radtour prüfen, ob das Rad über die bestehende private Haftpflichtversicherung mitversichert ist. Unterschieden wird hierbei zwischen Pedelec und E-Bike. Pedelecs unterstützen den Fahrer nur beim tatsächlichen Tritt in die Pedale. Bei einer Leistung der Trethilfe von bis zu 250 Watt und maximal 25 km/h zählt das Gefährt weiterhin als Fahrrad.
Liegt die Unterstützung darüber (bei so genannten S-Pedelecs), ist neben einer Fahrerlaubnis der Klasse M auch die Versicherung als Mofa erforderlich. Das Gefährt erhält ein Kennzeichen und es sollte überlegt werden, zusätzlich eine Diebstahlversicherung abzuschließen, da die Hausratversicherung nicht greift.
Im Unterschied zu Pedelecs verfügen E-Bikes über einen vom Treten unabhängigen Antrieb. Für den Betrieb wird eine Mofa-Prüfbescheinigung vorausgesetzt. Die Versicherung als Mofa ist ebenfalls erforderlich.
Achtung: Auf reinen Radwegen haben sowohl Pedelecs als auch E-Bikes nichts verloren. Das gilt auch bei ausgeschalteter Unterstützung und reinem Pedalbetrieb!
Übrigens: Weitere Informationen über Pedelecs und E-Bikes finden Sie auf den Seiten des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs e. V. (ADFC).
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