Auslaufmodell klassische Lebensversicherung
Die angespannte Situation in der klassischen Altersvorsorge hält an. Nachdem die Gesamtverzinsung bei allen Gesellschaften in 2012 erstmalig unter die Marke von vier Prozent gefallen ist, hat nun ein Großteil der Versicherer die Rendite in der Lebensversicherung noch weiter abgesenkt. Altvertragskunden sind auch betroffen, sie profitieren jedoch von den höheren Garantiezinsen in ihren Verträgen. Für Neukunden lohnt sich ein klassischer Vertrag allerdings nicht, da der Garantiezins noch nicht mal die Inflationsrate ausgleichen kann.
Derzeit beträgt der Garantiezins für Neuverträge lediglich 1,75 Prozent. Zusammen mit der garantierten Überschussbeteiligung wird eine Gesamtverzinsung von ungefähr 3,6 Prozent erreicht. Im Jahr 2004 waren es hingegen noch 4,4 Prozent – mit einem deutlich höheren Garantiezins von 3,25 Prozent. Desweiteren wird nicht der gesamte eingezahlte Beitrag verzinst, sondern nur das Guthaben, das nach Abzug von Abschluss-, Verwaltungs- und Risikokosten übrig bleibt. Somit erwirtschaften Kunden bei einer Inflationsrate von zwei Prozent nur noch einen geringen Gewinn.
Eine Studie der Rating Agentur Assekurata unter 67 Versicherern hat ergeben, dass 87 Prozent der befragten Unternehmen die Gesamtverzinsung abgesenkt haben. 13 Prozent der Versicherer halten die Gesamtverzinsung stabil. Allerdings haben diese Versicherer hohe Gesamtkosten, sodass das verzinsliche Guthaben dementsprechend geringer ausfällt.
Die Lebensversicherer leiden unter alten Garantiezinsverpflichtungen. Kunden mit Altverträgen, die zwischen Juni 1995 und Juni 2000 abgeschlossen wurden, haben - aufgrund ihres hohen Garantiezinses von vier Prozent - eine hohe Gesamtverzinsung. Derzeit müssen rund ein Viertel aller Verträge mit einem solch hohen Garantiezins bedient werden. Um den Garantiezins für Altverträge erwirtschaften zu können, müssen die Versicherer die Zinsen bei Neuverträgen senken. Zudem führt das niedrige Zinsniveau dazu, dass Versicherer Zusatzreserven aufbauen müssen. Diese wirken sich ebenfalls negativ auf die ausgeschütteten Überschussbeteiligungen aus. Folglich sinkt die Gesamtverzinsung.
Zudem laufen viele Hochzinspapiere aus, die den Versicherungen in der Vergangenheit höhere Renditen erbracht haben. Eine Neuanlage in festverzinsliche Papiere schmälert die Zinserträge aufgrund des Niedrigzinsspiegels beträchtlich. Und eine Anlage in vermeintlich ertragreichere Anlagen wie Sachwerte oder Fonds ist aufgrund gesetzlicher Vorschriften nur in sehr begrenztem Umfang möglich. Ein gewisses Dilemma für viele Anbieter!
Für den Kunden, der bereits in einer klassischen Altersvorsorge investiert ist, stellt sich die Frage, ob eine Auflösung des Vertrages sinnvoll ist. Einerseits droht ein Verlust, da die Rückkaufswerte meist deutlich niedriger sind als die bislang eingezahlten Beiträge. Andererseits bieten andere Anlagekonzepte mit Sachwerten oder Aktienfonds langfristig voraussichtlich die deutlich bessere Wertentwicklung. Da die Entscheidung sehr individuell erfolgen sollte, ist für Betroffene eine qualifizierte Beratung sinnvoll, um den richtigen Weg für die finanzielle Absicherung des Ruhestandes zu finden.
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