$bType: mozilla Rürup-Rente: Erste Wahl für Selbständige

Rürup-Rente: Erste Wahl für Selbständige

Nicht Riester sondern Rürup-Rente! Für die meisten Selbständigen lohnt es sich, die staatliche Förderung in Form von großzügigen Steuervorteilen zu nutzen.

rürup-rente-selbstständige-grossMillionen Deutsche nutzen bereits die staatliche Förderung der Riester-Rente und sorgen damit zusätzlich fürs Alter vor. Voraussetzung zum „riestern“ ist jedoch die Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung. Damit sind die meisten Selbständigen vom aktiven „riestern“ ausgeschlossen. Wesentlich interessanter für Selbständige ist aber ohnehin die Rürup-Rente. Diese ist zwar bei weitem nicht so bekannt, ist für Selbständige jedoch sehr viel besser zum privaten Rentenaufbau geeignet.

Umfragen belegen, dass die meisten Selbständigen die Eckpunkte der Rürup-Rente (auch Basisrente genannt) nicht oder nur unzureichend kennen. Häufig werden Riester- und Rüruprente sogar verwechselt. Vermutlich einer der Hauptgründe, warum die Durchdringung bisher eher gering ist. Dabei ist die Rüruprente gerade für gut verdienende Selbständige mit hohem Steuersatz ein hervorragendes Steuersparmodell. Im Jahr 2012 können nämlich bereits 74% der eingezahlten Beiträge steuerlich abgesetzt werden. Zahlt man z. B. über ein Jahr hinweg 10.000 Euro in seinen Vertrag, können hiervon 7.400 Euro als Sonderausgaben bei der Steuererklärung abgesetzt werden. Gut verdienende Selbständige mit einem hohen Grenzsteuersatz (z. B. 42%) erhalten eine entsprechend hohe Gutschrift vom Finanzamt (im Beispiel 42% von 7.400 Euro = 3.108 Euro Steuererstattung).

Hohe Flexibilität und Schutz vor dem Zugriff Dritter

Die Höchstbeiträge der jährlichen Förderung ist begrenzt. Ledige können maximal 20.000 Euro jährlich einzahlen, Verheiratete bis zu 40.000 Euro. Die Art der Einzahlung ist dabei flexibel. So lässt sich zum Beispiel in wirtschaftlich starken Jahren der zu versteuernde Jahresüberschuss durch eine Sonderzahlung in den Rürup-Vertrag abmildern, was natürlich eine geringere Steuerbelastung durch das Finanzamt mit sich bringt. Zudem sind die eingezahlten Beiträge vor dem Zugriff Dritter geschützt. Diese können also nicht auf das zurück gelegte Kapital zugreifen - übrigens können Sie selbst auch nicht vor Erreichen des 60. Lebensjahres an das Geld, welches nur als lebenslange Rente ausbezahlt werden darf, da ansonsten der Charakter einer Altersvorsorge nicht gegeben wäre. Alle Details zur Rürup-Rente finden Sie beim Informationszentrum der deutschen Versicherer.

Männer sollten zügig handeln

Das Unisex-Urteil der EU bringt für Männer bei der Rürup-Rente ´Beitragsnachteile mit, da sie die höhere Lebenserwartung der Frauen in Zukunft mit finanzieren müssen. Zudem wird eine Vorsorgepflicht für Selbständige diskutiert, die bereits im Jahr 2013 in Kraft treten könnte. Achten Sie daher bei einem Vertragsabschluss vor dem Unisex-Stichtag 22.12.2012 unbedingt auf unisex-sichere Vertragsbedingungen. Denn damit können Sie - z. B. bei einer Beitragsanhebung im Rahmen der Vorsorgepflicht - Ihren Vertrag zu den vorteilhaften Bedingungen auch langfristig nach Ihren Wünschen anpasse.

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