Hausratversicherung – manche Policen umfassen auch Garten und Garage
Weit verbreitet ist das Wissen, dass die Hausratsversicherung Schäden abdeckt, die durch Feuer, Sturm, Hagel Einbruchdiebstahl und Vandalismus entstanden sind. Wie es sich jedoch mit Gegenständen in Garten und Garage verhält, kann von Police zu Police variieren. Hier greifen meist neue Versicherungsverträge, während ältere Policen Gartenmöbel nicht im Versicherungsschutz einschließen.
Allerdings ist zu beachten, dass nur Gartenmöbel als solche angesehen werden, die zum Sitzen oder zum Liegen benutzt werden können. Folglich greift der Versicherungsschutz bei Stühlen, Tischen oder Liegen, jedoch nicht bei einem beschädigten oder entwendeten Grill.
Wichtig ist, dass man sich im Vorfeld über die vertraglich geregelten Konditionen und Obliegenheitspflichten informiert, um im Ernstfall richtig zu reagieren. So muss im Falle eines Einbruchs oder Diebstahls umgehend die Polizei gerufen werden. Das Polizeiprotokoll muss für die Erstattung der Schäden nachgewiesen werden. Des Weiteren sollte eine Stehlgutliste inklusive Kaufbelegen angefertigt und beim Versicherungsunternehmen eingereicht werden, um spätere negative Überraschungen zu vermeiden.