Hilft die Rechtsschutzversicherung beim Einklagen des Kita-Platzes?
Eltern, die in Erwägung ziehen, den ab dem 1. August dieses Jahres geltenden Anspruch auf einen Betreuungsplatz für ihre Kinder einzuklagen, können nur unter bestimmten Voraussetzungen auf eine Rechtsschutzversicherung zurückgreifen.